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Gesellschaften

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Bei der Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich um die international bekannteste Rechtsform. Die Rechtsvorschriften über die AG wurden aufgrund des Beitrittes des Fürstentums Liechtenstein zum EWR dem geltenden EU Recht angepasst.

Der mögliche Zweck der Aktiengesellschaft beinhaltet jede Art von wirtschaftlichen Aktivitäten im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere:
  • internationale Handelsgeschäfte,
  • Finanzgeschäfte,
  • Immobiliengeschäfte.
Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person und wird im Öffentlichkeitsregister eingetragen.

Oberstes Organ der Aktiengesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Die Aktionäre haben Anspruch auf den Gewinn und das allfällige Liquidationsergebnis der Aktiengesellschaft.

Neben der Ausstellung von Namensaktien sind auch Inhaberaktien zulässig.

Der Verwaltungsrat führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft und besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungsrates vertreten die Aktiengesellschaft nach aussen einzeln oder kollektiv.

Die Liquidation der Aktiengesellschaft wird aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung eingeleitet. Die Löschung im Öffentlichkeitsregister erfolgt frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von 6 Monaten.

Das statutarische Mindestkapital beträgt CHF 50.000,-- und ist bei der Gründung bar einzuzahlen.

Die Aktiengesellschaft ist buchführungspflichtig und hat eine Revisionsstelle zu bestellen. Die von der Revisionsstelle geprüfte Bilanz mit Anhang ist binnen 15 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres beim Öffentlichkeitsregister einzureichen und kann durch Dritte eingesehen werden.

Ausschüttungen aus der Aktiengesellschaft werden mit der Couponsteuer in Höhe von 4% belastet.

Neben der liechtensteinischen Aktiengesellschaft kennt das liechtensteinische Recht auch die Europäische Aktiengesellschaft (S.E., Societas Europaea).



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