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Fondsplatz

Das Fürstentum Liechtenstein als Fondplatz erfreut sich in den vergangenen Jahren zunehmender Beliebtheit unter den internationalen Anlegern.

Grundlage dafür ist das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) aus dem Jahr 1996.

Demnach kann ein Investmentunternehmen entweder als Anlagefonds mit vertraglicher Basis, also als Treuhänderschaft, oder als Aktiengesellschaft mit körperschaftlicher Struktur ausgestaltet sein.

Es werden grundsätzlichen drei Formen unterschieden:
  • Investmentunternehmen für Wertpapiere
  • Investmentunternehmen für Immobilien
  • Investmentunternehmen für andere Wert
Das Investmentunternehmen bedarf der Bewilligung der Regierung und untersteht der Aufsicht des Amtes für Finanzdienstleistung.



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