Gesellschaften
Stiftung | Anstalt | AG | Trust | ausländische Gesellschaften
Das liechtensteinische Gesellschaftsrecht, kodifiziert im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), stammt aus dem Jahr 1926 und wurde seither mehrfach novelliert.
Das PGR stellt eine Vielzahl von Gesellschaftsformen zur Verfügung, von denen jedoch für die Rolle des Fürstentums Liechtenstein als internationaler Finanzplatz in erster Linie die Stiftung, die Anstalt und die Aktiengesellschaft Bedeutung erlangt haben. Das Fürstentum Liechtenstein hat zudem als einziges kontinentaleuropäisches Land in der Form der Treuhänderschaft den Trust des common law in seine Rechtsordnung übernommen. Daneben existiert das registrierte Treuunternehmen, welches im Wesentlichen der Anstalt nachgebildet ist.
Das PGR belässt durch die im Vergleich mit anderen Staaten geringe Anzahl zwingender Rechtsvorschriften einen grossen Freiraum für individuelle Lösungen.
Neben der Gründung und Verwaltung liechtensteinischer Gesellschaften und Verbandspersonen können wir unseren Kunden auch ausländische Gesellschaften aus verschiedensten Jurisdiktionen wie z.B. British Virgin Islands, Panama, u.a. anbieten.
Die Gründung und Verwaltung einer Stiftung oder sonstigen Gesellschaft erfolgt in der Regel immer durch das Treuhandunternehmen. Der Kunde selbst tritt somit nicht nach aussen in Erscheinung, wodurch grösstmögliche Anonymität und Diskretion gewahrt bleiben.
Das liechtensteinische Gesellschaftsrecht, kodifiziert im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), stammt aus dem Jahr 1926 und wurde seither mehrfach novelliert.
Das PGR stellt eine Vielzahl von Gesellschaftsformen zur Verfügung, von denen jedoch für die Rolle des Fürstentums Liechtenstein als internationaler Finanzplatz in erster Linie die Stiftung, die Anstalt und die Aktiengesellschaft Bedeutung erlangt haben. Das Fürstentum Liechtenstein hat zudem als einziges kontinentaleuropäisches Land in der Form der Treuhänderschaft den Trust des common law in seine Rechtsordnung übernommen. Daneben existiert das registrierte Treuunternehmen, welches im Wesentlichen der Anstalt nachgebildet ist.
Das PGR belässt durch die im Vergleich mit anderen Staaten geringe Anzahl zwingender Rechtsvorschriften einen grossen Freiraum für individuelle Lösungen.
Neben der Gründung und Verwaltung liechtensteinischer Gesellschaften und Verbandspersonen können wir unseren Kunden auch ausländische Gesellschaften aus verschiedensten Jurisdiktionen wie z.B. British Virgin Islands, Panama, u.a. anbieten.
Die Gründung und Verwaltung einer Stiftung oder sonstigen Gesellschaft erfolgt in der Regel immer durch das Treuhandunternehmen. Der Kunde selbst tritt somit nicht nach aussen in Erscheinung, wodurch grösstmögliche Anonymität und Diskretion gewahrt bleiben.
