Seite drucken Fenster schliessen

Gesellschaften

Stiftung | Anstalt | AG | Trust | ausländische Gesellschaften

Treuhänderschaft (Trust)

Das Fürstentum Liechtenstein hat als einziges kontinentaleuropäisches Land den Trust des Common Law in seine Rechtsordnung übernommen.

Der Trust entsteht durch Übergabe eines Vermögens an einen Treuhänder, verbunden mit der Auflage, dieses Vermögen im Sinne des Treugebers zu verwalten und bestimmten Personen oder Institutionen Ausschüttungen zukommen zu lassen. Der Trust kann im Rahmen der Verwaltung des übertragenen Vermögens jederzeit Beteiligungen erwerben und Holdingfunktionen ausüben.

Der Trust eignet sich ebenso wie die Stiftung sowohl zur langfristigen Sicherung eines Vermögens als auch zur Regelung des Nachlasses des Treugebers.

Obwohl keine juristische Person als Vermögensträger sondern ein Vertragsverhältnis mit dem Treuhänder entsteht, scheiden die dem Treuhänder übergebenen Vermögenswerte aus dem Vermögen des Treugebers aus.

Der Treugeber kann einerseits sich selbst zu Lebzeiten als Begünstigten bezeichnen und andererseits regeln, wie die Vermögenswerte nach seinem Tod verwendet werden sollen.

Registriertes Treuunternehmen (Trust reg.)

Neben dem Trust, also der Treuhänderschaft, in Form eines Vertragsverhältnisses besteht auch das registrierte Treuunternehmen, der Trust reg., als im Öffentlichkeitsregister eingetragene juristische Person.

Das Treuunternehmen ist von seiner Ausgestaltung und Organisation her eng verwandt mit der Anstalt und kann ebenso einen kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zweck erfüllen.

Oberstes Organ ist der Treugeber bzw. dessen Rechtsnachfolger, der Inhaber der Treugeberrechte. Dessen Position entspricht derjenigen des Gründers der Anstalt.

Vollziehendes Organ ist der Treuhänderrat, bestehend aus einem oder mehreren Mitgliedern, die das Treuunternehmen nach aussen einzeln oder kollektiv vertreten.

Das Treuunternehmen kann ebenso wie die Stiftung und die Anstalt Begünstigte haben, die vom Treugeber bzw. dessen Rechtsnachfolger in einem separaten Beistatut benannt werden.

Das statutarische Mindestkapital des Treuunternehmens beträgt
CHF 30.000,-- und ist bei der Gründung bar einzuzahlen.

Lässt der Zweck des Treuunternehmens kommerzielle Tätigkeiten zu, ist dieses buchführungspflichtig, weiters muss eine Revisionsstelle bestellt werden. Ansonsten ist lediglich auf das Ende jeden Jahres ein Vermögensverzeichnis zu erstellen.



JURICON Treuhand Anstalt, FL-9490 Vaduz, Landstrasse 39 - P.O.Box 184
Fürstentum Liechtenstein, Telefon +423 2355151, Telefax +423 2355161
juricon@juricon.li - www.juricon.li

© 2006 JURICON Treuhand Anstalt, alle Rechte vorbehalten.