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Sorgfalts­pflicht

Vertrauen braucht klare Grundlagen. Deshalb ist der Finanzplatz Liechtenstein heute von hohen Standards in Compliance, Transparenz und Sorgfaltspflicht geprägt.

Mit dem Sorgfaltspflichtgesetz wurde 2001 dieser Anspruch gesetzlich verankert und seither laufend weiterentwickelt. Ziel ist der Schutz des Finanzplatzes vor Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung.

Für Treuhänder, Banken und Vermögensverwalter bedeutet das umfassende Prüfungs-, Dokumentations- und Identifikationspflichten. Herkunft, wirtschaftlicher Hintergrund und Zweck des eingebrachten Vermögens werden abgeklärt und nachvollziehbar dokumentiert. Auch laufende Geschäftsbeziehungen unterliegen klar geregelten Prüf- und Überwachungsprozessen.

Diese Standards sind kein formaler Zusatz. Sie sind Teil eines verantwortungsvollen Finanzplatzes. Nachhaltiger Vermögensschutz braucht Diskretion – aber ebenso Klarheit, Sorgfalt und Verantwortung.

Das liechtensteinische Stiftungsrecht ermöglicht präzise Gestaltung und verbindet Vermögensschutz mit klaren regulatorischen Standards.

Es schafft einen Rahmen, in dem der Wille des Stifters verbindlich geordnet und über Generationen hinweg wirksam bleiben kann.

Die Stiftung schützt damit nicht nur Vermögen.
Sie schützt Ordnung, Verantwortung und den Willen des Stifters.