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Steuern

Mit dem Steuergesetz von 2011 verfügt das Fürstentum Liechtenstein über ein modernes, international anschlussfähiges und europarechtskonformes Steuerrecht. Der liechtensteinische Steuerstandort zeichnet sich durch Klarheit, Stabilität und internationale Kompatibilität aus.

Die Ertragssteuer für juristische Personen beträgt grundsätzlich 12,5 % des steuerbaren Reinertrags. Die Mindeststeuer liegt bei CHF 1.800 pro Jahr.

Nicht Bestandteil der Steuerbemessungs­grundlage sind unter anderem:

  • Dividendenerträge und Kapitalgewinne sofern die Kriterien für die Steuerbefreiung eingehalten werden
  • ausländische Betriebsstätten Ergebnisse
  • Miet- und Pachterträge ausländischer Immobilien
  • Grundstücksgewinne

Zusätzlich sieht das liechtensteinische Steuerrecht einen Eigenkapital-Zinsabzug vor, wodurch die Steuerbemessungsgrundlage reduziert werden kann.

Für vermögensverwaltende Strukturen ohne wirtschaftliche Tätigkeit besteht mit der Privatvermögensstruktur (PVS) eine eigenständige Regelung. PVS unterliegen ausschließlich der Mindestertragssteuer von CHF 1.800 pro Jahr.

Gleiches gilt grundsätzlich für Trusts mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in Liechtenstein.

Das liechtensteinische Steuerrecht verfolgt dabei keinen kurzfristigen Ansatz. Es schafft vielmehr einen stabilen und international anerkannten Rahmen für langfristig ausgerichtete Vermögens- und Stiftungsstrukturen.