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Schutz durch die Stiftung

Die liechtensteinische Stiftung zählt international zu den etabliertesten Stiftungsformen. Ihre Stärke liegt in der Verbindung von Rechtssicherheit, Flexibilität und langfristigem Vermögensschutz.

Seit ihrer gesetzlichen Verankerung im Jahr 1926 hat sich die liechtensteinische Stiftung zu einem bewährten Instrument für Vermögenserhalt, Nachfolgeplanung und generationenübergreifende Verantwortung entwickelt. 

Mit der Reform des Stiftungsrechts wurde sie konsequent an moderne internationale Standards angepasst.

Ihre besondere Qualität liegt nicht in kurzfristigen Vorteilen, sondern in ihrer strukturellen Klarheit.

  • Sie ermöglicht generationenübergreifenden Vermögenserhalt.
  • Sie schützt Familienvermögen vor Zersplitterung.
  • Sie erlaubt präzise Regelungen zu Nachfolge, Verantwortung und Begünstigung.
  • Sie verbindet Diskretion mit regulatorischer Transparenz.
  • Sie schafft Ordnung dort, wo Vermögen langfristig erhalten und verantwortungsvoll geführt werden soll.

Gerade Unternehmerfamilien, internationale Vermögensinhaber und Stifter schätzen diese Form der Stiftung, weil sie nicht auf kurzfristige Gestaltung ausgerichtet ist, sondern auf Stabilität über Generationen.

Schutz durch das liechtensteinische Stiftungsrecht

Die Stärke der liechtensteinischen Stiftung liegt in ihrem rechtlichen Fundament.

Mit der Übertragung des Vermögens auf die Stiftung wird dieses rechtlich vom Privatvermögen des Stifters getrennt. 

Dadurch entsteht eine eigenständige Struktur, die Vermögen langfristig schützen, Familienwerte bewahren und Nachfolge klar regeln kann.